Es ist herrlich in einem warmen Wintergarten zu sitzen und ins Freie zu blicken, wenn es draußen stürmt und schneit. Während ein Warmwintergarten eine ideale Wohnraumerweiterung ist, kann ein Kaltwintergarten gerade für Pflanzenliebhaber ein schöner Rückzugsort sein.
Bevor Sie sich jedoch einen Glasanbau in den Garten stellen, sollten Sie abklären, ob Sie für ein solches Projekt eine Baugenehmigung benötigen.
Wer unerlaubt baut, muss mit Strafen oder der Aufforderung zum Rückbau rechnen. Da in jedem Bundesland unterschiedliche Regeln gelten, haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
In Deutschland gelten viele rechtliche Regeln, die auch für Bauvorhaben im eigenen Garten gelten. Das geltende Baurecht muss daher beachtet werden!
Es wird zwischen öffentlichem und privatem Baurecht unterschieden. Das öffentliche Baurecht beinhaltet sowohl das Bauplanungsrecht, als auch das länderspezifische Bauordnungsrecht. Für private Bauherren ist zudem das private Baurecht geltend, indem auch das Nachbarrecht geregelt ist. Im Falle eines Wintergartenbaus sind beide Baurechte relevant. Auch im Baunebenrecht gibt es Vorschriften, die zu beachten sind.
Keine Sorge, Sie müssen nicht alle Vorschriften überblicken, das erledigt das zuständige Bauamt für Sie. Hier wird geprüft, ob Sie mit Ihrem Bauvorhaben alle Regeln einhalten. Falls nötig, wird eine Baugenehmigung ausgesprochen.
Wichtig: Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorab beim örtlichen Bauamt, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen! Wenn Sie einen Fachbetrieb zum Bau beauftragen möchten, wird dieser in der Regel die Erlaubnis für Sie einholen, ansonsten müssen Sie dies selbst tun.
Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten brauchen, hängt von der Größe des geplanten Wintergartens und von dem Bundesland ab, in dem Sie bauen möchten.
Bundesland | Baugenehmigung erforderlich ja / nein / unter folgenden Bedingungen |
Baden-Württemberg | Ja |
Bayern | Ab einer Größe von 75 Kubikmeter Rauminhalt |
Berlin | Ja |
Brandenburg | Ab einer Größe von 20m² Fläche und ab einem Volumen von 75m³ |
Bremen | Ab einer Größe von 30m² Fläche |
Hamburg | Ja |
Hessen | Ab einer Größe von 30m² Fläche |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja |
Niedersachsen | Ja |
Nordrhein-Westfalen | Ab einer Größe von 30m² Fläche |
Rheinland-Pfalz | Ab einer Größe von 50m² Fläche |
Saarland | Ja |
Sachsen | Ja |
Sachsen-Anhalt | Ja |
Schleswig-Holstein | Ja |
Thüringen | Ja |
Da die geltenden Richtlinien immer wieder geändert werden, ist diese Tabelle ohne jede Gewähr.
Sie müssen den Bauantrag noch vor Beginn der Bauarbeiten stellen! Hierfür kann man in den meisten Bundesländern Formulare online auf der Webseite des jeweiligen Bauamts herunterladen.
Idealerweise holen Sie zusätzlich das Einverständnis der Nachbarn ein. Lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen und legen Sie es dem Antrag bei. Einen Bau- und einen Lageplan müssen Sie ebenfalls mit dem Antrag einreichen.
Falls Ihre Nachbarn die Zustimmung verweigern, können Sie dennoch bauen, falls Sie die rechtlichen Vorgaben, wie z.B. den Mindestabstand einhalten.
Eine Baugenehmigung kostet natürlich auch etwas. Allerdings sind die Gebührensätze in jedem Bundesland anders und daher kann die Frage nach den Kosten hier nicht beantwortet werden. Ihr zuständiges Bauamt wird Ihnen jedoch jederzeit darüber Auskunft geben.