Sie möchten gerne einen Wintergarten bauen und freuen sich schon auf herrliche Tage im geschützten Anbau? Bevor Sie Ihren Traum ganz praktisch in Angriff nehmen, sollten Sie zunächst die lästige Frage nach der Baugenehmigung klären.
Rein theoretisch sind Wintergärten bauliche Anliegen und erfordern somit auch eine Erlaubnis. Was bedeutet das konkret für Ihr Projekt?
Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde stellen. Diese entscheidet dann, ob Sie Ihr Wintergartenprojekt umsetzten dürfen.
Ob Sie jedoch tatsächlich eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, hängt von der Größe des geplanten Wintergartens und dem Bundesland ab, in dem der Anbau entstehen soll. Ein gesetzlicher Durcheinander, der nicht leicht zu durchschauen ist. Wir erläutern Ihnen daher anbei, wie groß Ihr Wintergarten sein darf, damit Sie keine Baugenehmigung benötigen.
In NRW, Hessen, Bremen und Brandenburg benötigen Sie nur dann eine Baugenehmigung für Ihr Wintergartenprojekt, wenn es eine bestimmte Größe überschreitet. In diesen Bundesländern gibt es einen sogenannten räumlichen Freibetrag für Ihr Vorhaben. Allerdings gibt es auch hier zusätzliche Auflagen, die Bauherren zwingend einhalten müssen.
Das Einverständnis der Nachbarn ist in keinem Bundesland zwangsläufig nötig. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie die nötigen rechtlich vorgeschriebenen Abstände einhalten. Dennoch ist es ratsam, die Nachbarn über das Vorhaben zu unterrichten, um ein gutes Verhältnis zu pflegen.
Wie genau die Regeln für Wintergärten in den einzelnen Bundesländern lauten und ob Sie sich auf einen Freibetrag berufen können, können Sie dem nächsten Kapitel entnehmen.
Beauftragte Bauunternehmen, die Wintergärten erstellen kennen die örtlichen Vorschriften und kümmern sich in Ihrem Namen um die Baugenehmigung. Sie können Ihr Vorheben getrost einem solchen Expertenteam in die Hände legen, denn es kennt alle Möglichkeiten und plant entsprechend.
Ansonsten empfehlen wir Ihnen sich beim örtlichen Bauamt zu erkundigen, denn hier erfahren Sie aus erster Hand, was Sie beachten müssen. Die Mitarbeiter klären Sie auf, ob Ihr Plan alle Voraussetzungen erfüllt, damit Sie Ihren Traum vom Wintergarten umsetzten können.