Mit dem Kauf und Betrieb einer eigenen Solaranlage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer klimafreundlichen Zukunft.
Auch im Jahr 2022 gibt es zahlreiche Förderprogramme für den Kauf und Betrieb privater Solaranlagen. Allerdings hat sich bei der Solarenergie-Förderung einiges geändert. Wir klären Sie über die geltenden Förderungen für Solaranlagen auf.
Mit dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) im Jahr 2002 wurde festgelegt, dass regenerative Energien vom Staat, den Bundesländern und Gemeinden gefördert werden. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse werden gewährleistet.
Bei der Förderung von Solaranlagen muss jedoch unterschieden werden zwischen:
Wichtig: Der Antrag auf Fördergelder muss immer vor Beginn der Bau- oder Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt worden sein!
Wer eine Solaranlage mit Speicher verwendet, kann nicht verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeichern. Mit dieser Möglichkeit wollte der Bund eine dauerhafte Prämie für energieeffiziente Maßnahmen sicherstellen. Die Vergütung ist jedoch in den letzten Jahren so gesunken, dass sich der Kauf einer Solaranlage zur Stromerzeugung nur mehr rechnet, um den eigenen Stromverbrauch zu decken.
Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgelegt. Ist die Photovoltaik-Anlage erst einmal in Betrieb genommen, gilt über all die Jahre die immer gleiche Vergütung pro KW.
Im Moment ist noch ungeklärt, wie es nach den 20 Jahren weitergeht. Inzwischen endet aber für einige Besitzer von Photovoltaikanlagen das Förderprogramm bereits. Es gibt einige Möglichkeiten, wie man den unverbrauchten Strom abseits der Einspeisevergütung verwerten kann:
Was also nach 20 Jahren mit dem überschüssigen Strom geschieht, entscheidet der Besitzer einer Solaranlage selbst.
Die KfW-Bank vergibt über das KfW Programm 270 zinsgünstige Kredite für Photovoltaik. Der Jahreszins beträgt ca. 1,03 %.
Seit 2021 kann auch ein reiner Zuschuss beantragt werden. Allerdings muss dann auf eine Einspeisevergütung verzichtet werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft unterstützt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. Nicht nur Photovolatik, sondern alle Maßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter machen, können in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gefördert werden. Sogar die Planung durch Fachleute und selbst die Baubegleitung von Energieeffizienz-Beratern wird subventioniert.
Auch Gemeinden, Städte und Bundesländer unterstützen mit unterschiedlichen Förderprogrammen erneuerbare Energien. Die jeweilige Stadt oder Gemeindeverwaltung kann darüber genaue Auskunft geben, denn oft sind die Fördermaßnahmen an Auflagen gebunden.
Anders als bei Photovoltaikanlagen gibt es bei Solarthermieanlagen keine dauerhafte Förderung über die Einspeisevergütung. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse gibt es jedoch auch für Solartherieanlagen, die im Gegensatz zu Photovolatik keinen Strom, sondern Wärme erzeugen.
Auch für den Kauf einer Solarthermie stehen also auch im Jahr 2022 zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bereit.
Auch für Solarthermieanlagen werden zinsgünstige Kredite vergeben. Da Kreditzinsen aber ohnehin gerade niedrig stehen, ist der Vorteil gegenüber anderen Banken niedrig. Achten Sie auf eine Zinsfestschreibung oder tilgungsfreie Anfangsjahre.
Bei der Förderung einer Solarthermie gelten bestimmte Auflagen. Die Förderung erfolgt anteilig zu den förderfähigen Kosten. EE-Hybridheizungen und Wärmepumpen werden mit 35 % und eine Solarthermie mit 30% gefördert. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent.
Die Fördermaßnahmen gelten sowohl für Neubauten, als auch bei Sanierungsmaßnahmen. Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich, falls im Falle einer Umrüstung weitere energieeffiziente Maßnahmen umgesetzt werden.
Fazit: Auch ab dem Jahr 2022 gibt es für Photovoltaik- oder Solarthermieanlage noch zahlreiche Förderprogramme, sodass sich erneuerbare Energien auch für Privathaushalte rechnen.