Nicht nur Hausbesitzer träumen von einem Wintergarten, der zusätzlichen Wohnraum bietet. Ein verglaster Anbau muss schließlich nicht in einem Garten stehen, sondern kann auch auf einem Balkon errichtet werden.
Falls Sie zur Miete wohnen, dürfen Sie den Balkon der Wohnung, oder auch des Hauses jedoch nicht einfach umbauen. Sie benötigen die Zustimmung des Eigentümers und unter Umständen zusätzlich eine Baugenehmigung.
Ihren Traum brauchen Sie dennoch nicht gleich zu den Akten legen. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen können, um Ihr Vorhaben trotz der Hindernisse in die Tat umzusetzen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie Ihren gemieteten Balkon nicht einfach umbauen. Sie müssen als erstes Ihren Vermieter von Ihrem Vorhaben überzeugen und seine Genehmigung einholen. Mit folgenden Argumenten könnten Sie ihn überzeugen:
Alles in allem dürfte vor allem das Argument, dass die Wohnung damit dauerhaft an Wert gewinnt, für Ihren Vermieter unschlagbar sein.
Da die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Bauvorschriften sollten jedoch unbedingt vorab beim zuständigen Bauamt abgefragt werden.
Falls eine Baugenehmigung nötig ist, muss ein entsprechender Antrag durch einen Fachmann gestellt werden. Wer ohne Genehmigung baut, obwohl eine solche erforderlich gewesen wäre, muss unter Umständen alles wieder abreißen.
Wichtig: Auch ohne Antrag auf Baugenehmigung muss ein Statistiker prüfen, ob der Balkon zusätzliche Lasten tragen kann!
Es ist auch möglich, dass wegen der geltenden Energiesparverordnung eine zusätzliche Fassadendämmung notwendig wird. Zudem muss für einen Schutz vor Feuchtigkeit und für eine Ableitung des Regenwassers gesorgt werden.
Falls Sie in einem größeren Mietshaus mit mehreren Eigentumswohnungen wohnen, genügen die Zustimmung des Eigentümers und ein bewilligter Bauantrag nicht.
Da ein zum Wintergarten umgebauter Balkon in die Gestaltung der Fassade eingreift, müssen alle Eigentümer dieser Veränderung zustimmen.
Bauen Sie einfach darauf los und kommt es zu einem Nachbarschaftsstreit, so müssen Sie eventuell rückbauen und andere rechtliche Konsequenzen fürchten.
Wer alle Zustimmungen und Genehmigungen eingeholt hat, kann mit der Planung seines Umbaus beginnen. Vorab müssen Sie einige wichtige Entscheidungen treffen:
Auch ein unbeheizter Wintergarten benötigt laut Energiesparverordnung eine Trennung von der Wohnung. Am besten lässt man die Balkontür hierfür einfach bestehen.
Sie müssen auch überlegen, ob Sie die Brüstung miteinbeziehen oder durch ein sogenanntes Anlehnhaus ersetzten möchten. Ein Anlehnhaus ist zwar aufwendiger, doch es ermöglicht Ihnen eine durchgängig freie Sicht. Es ist jedoch, auch möglich eine Verglasung auf eine bestehende Brüstung zu setzten.
Fazit: Wer seinen Vermieter überzeugen kann, für den muss auch in einer Mietwohnung ein Wintergarten auf dem Balkon kein Traum bleiben.