Damit Ihr Wintergarten stabil steht und Sie viel Freude an ihm haben, benötigt er ein festes Fundament. Schließlich soll Ihr Glasanbau unter der Einwirkung von Gewicht, Frost, Schnee und Sturm nicht ins Wanken geraten.
Das Fundament leitet alle Kräfte, die auf den Wintergarten einwirken, an den Boden weiter. Daher ist es wichtig, dass es tragfähig und frostsicher ist. Ein Statiker berechnet zunächst den Boden hinsichtlich seiner Tragfähigkeit. Eventuell muss der Boden verdichtet werden, bevor das Fundament erstellt wird.
Wir klären Sie im Folgenden über alles Wissenswerte rund um das Thema „Fundament für den Wintergarten“ auf.
Ein Wintergarten ist leichter, als Wohnhäuser und anderen Gebäude. Eine stahl-bewehrte Bodenplatte reicht daher für die zu tragende Last in den meisten Fällen aus. Grundsätzlich haben Sie jedoch die Wahl zwischen einigen Fundament-Arten, die infrage kommen. Bei der Wahl sollten Sie die Frostsicherheit und die Beachtung der Energievorschriften im Auge behalten. Gleichwohl richtet sich die Art des Fundaments nach der Dichte und der Beschaffenheit des Erdreichs. Folgende Fundament-Arten kommen für Wintergärten infrage:
Von der Idee eine bereits vorhandene Terrasse als Fundament zu nehmen wird abgeraten. Es ist meist weder die erforderliche Tragfähigkeit noch die erforderliche Wärmedämmung oder Frostsicherheit gegeben.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Vorgaben, die zu erfüllen festgelegt. Die EnEV unterscheidet dabei zwischen vier Wintergartentypen.
Grundsätzlich gilt: je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung!
Damit das Fundament durch Frost nicht angehoben werden kann, wird es in eine entsprechende Tiefe gelegt. Hierzulande verlegt man meist in ungefähr 100 cm Tiefe ein Streifenfundament. Vorgeschrieben ist zudem ein Abstand von 15 cm von der Türschwelle, damit Regenwasser dort abfließen kann. Die Außenseite des Fundaments muss gedämmt werden, um das Eindringen von Nässe zu vermeiden.
Die Energieeinsparvorschriften geben für Fundamentplatten einen Dämmwert vor, der mindestens eingehalten werden soll. Da die Platten bei Wohnwintergärten den Übergang zur Erde bilden, müssen sie mit einer Frostschürze ausgerüstet sein. Auch ein Schutz gegen Feuchtigkeit, wie zum Beispiel eine integrierte Bitumen-Schweißbahn sind nötig. Eine Wärmedämmung am Rand des Plattenbodens isoliert zusätzlich. Bedenken Sie, dass die Fundamentplatte die Gewichtslast des Wintergartens trägt und Feuchtigkeit und Frost abhalten muss.
Bei Fundamentplatten macht die EnEV zwischen Neugebauten und angebauten Wintergärten verschiedene Richtwerte geltend:
Der U-Wert darf bei Neubauten den Wert von 0,35 W pro Quadratmeter nicht übersteigen. Mit einer entsprechenden Dämmung lässt sich der Wert leicht noch geringer halten.
Beim nachträglich angebauten Wintergarten ist der Richtwert 0,5 W pro Quadratmeter.
Beim Punktfundament verteilt sich die Last auf einen Punkt. Daraus erschließt sich, dass diese Fundament-Art nur für kleinere unbeheizte Wintergärten und Gewächshäuser infrage kommt.
Bei diesem Vorgehen wird ein ringförmiges Fundament im Erdreich errichtet, meist wird eine Platte darauf gelegt. Diese Fundament-Art ist ebenfalls nur für kleine unbeheizte Wintergärten und Gewächshäuser geeignet.
Ein Streifenfundament bildet die Grundlage für nicht tragende Elemente wie Bodenplatten, Stützen und Pfeiler. Diese Vorgehensweise benötigt ein festes, dichtes Erdreich als Unterlage. Betonstreifen werden in der Erde errichtet, auf ihnen verteilt sich später die Last.
Streifenfundamente sind sehr gebräuchlich, doch müssen sie von einem Statiker berechnet, sorgfältig ausgeführt werden. Die Breite und die Entfernung der Streifen, die Tiefe des Fundaments und das verwendete Material entscheiden über die spätere Standhaftigkeit des Wintergartens.