Hausbesitzer suchen ständig nach neuen Sachen, um ihren Wohnkomfort zu erhöhen. Arbeiten am Garten oder Dekorationen im Innenraum sind zwei Beispiele. Doch wie sieht es im Außenbereich aus? Sehr oft ins Gespräch kommt dabei der Wintergarten, der sich meist durch offene Fenster auszeichnet. Beim Wintergarten handelt es sich kurz und knapp um eine Erweiterung des Wohnobjekts. Mitunter wird durch den Bau die Wohnfläche vergrößert. Und dafür braucht es in der Regel eine Genehmigung. Doch worauf genau muss geachtet werden? Spielen die Nachbarn eine Rolle? Und wie lassen sich klassische Fettnäpfchen vermeiden? Antworten auf diese Fragen und mehr soll der folgende Ratgeber liefern.
In den meisten Fällen braucht es für einen Wintergarten eine Genehmigung. Zunächst aber müssen die Betroffenen klären, ob das geplante Bauvorhaben tatsächlich ein Wintergarten im rechtlichen Sinne ist. Generell wird darunter ein freistehendes Bauwerk verstanden. Hergestellt aus Metall, Holz bzw. Kunststoff. Nicht selten grenzt das zusätzliche Bauwerk an ein Gebäude. Letztendlich sollen darin mehrere Personen zu jeder Jahreszeit Platz haben.
Außerdem gibt es hier nicht für ganz Deutschland eine einheitliche Regelung. Die Maßnahmen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Glasbauten ohne Verbindung mit dem Haus wie beispielsweise ein Gewächshaus sind von der Genehmigungspflicht befreit. Als Wohnungserweiterung gilt ein Bauwerk, welches direkt am Haus anschließt. Und in diese Kategorie fällt definitiv der Wintergarten. Wer den Wintergarten als Glasbau angibt, muss je nach Situation mit Strafen rechnen.
Wie bereits erwähnt hängt das Ganze von den rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung ab. Insbesondere Brandenburg, Bremen sowie Thüringen haben hier klar definierte Regeln. Ganz egal ob es eine Genehmigung braucht oder nicht – das Vorhaben einen Wintergarten zu bauen muss immer dem zuständigen Bauamt gemeldet werden. Beim Bau selbst gibt es nochmal andere Vorschriften einzuhalten.
Ebenfalls oft gefragt wird, ob sich die Baugenehmigung auch nachträglich anfordern lässt. Wer bereits einen Wintergarten gebaut hat, sich aber nicht über eine Baugenehmigung informiert hat, kann auch noch danach eine Genehmigung anfordern. Entscheidend ist dabei nur die Frage: Ist der Wintergarten genehmigungsfähig oder nicht? Hierbei gilt es sich bei der zuständigen Behörde zu informieren.
Grundsätzlich wird aber sehr empfohlen dieses Thema noch vor dem eigentlichen Bau sorgfältig anzugehen. Denn je nach Situation kann es auch Nachteile mit sich bringen. Nicht vergessen werden dürfen dabei die Nachbarn.
Wesentlich interessanter ist die Frage nach den Kosten. Der gesamte Bau des Wintergartens samt der Baugenehmigung kostet einiges an Geld. Und wie hoch die genauen Kosten sein werden, hängt natürlich von mehrere Faktoren ab wie zum Beispiel:
Eine allgemeine Antwort auf die exakten Kosten lässt sich hier entsprechend nicht geben. Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende Kostensätze. Die Bearbeitung von Dokumenten und Arbeitskräfte für den Bau selbst zählen ebenfalls mit dazu.
Was viele beim Bau ihres Wintergartens vergessen sind die Nachbarn. Meistens scheitert es nicht am Bauvorhaben selbst, sondern an der Zustimmung der Menschen in unmittelbarer Nähe. Aus diesem Grund ist es schon mal von Vorteil mit seinen Nachbarn ein gutes Verhältnis zu pflegen. Besonders aufgepasst werden muss in Reihenhäusern. Hier braucht es definitiv eine Zustimmung.
In den meisten Fällen sagen die Nachbarn dem Plan zu. Aber es gibt genauso Situationen, bei der es eine Absage regnet. Sollte das der Fall sein, ist das Projekt trotzdem noch lange nicht auf Eis gelegt. Nachbarn können hier Widerspruch einlegen. Aufgrund rechtlicher Vorgaben wird er jedoch wenig Chancen auf Erfolg haben.
Für den Bau eines Wintergartens wird abhängig vom Bundesland eine Baugenehmigung benötigt. Aber was genau muss in dem Bauantrag enthalten sein? Und wann kann es zu einer Ablehnung kommen? Zum Bauantrag selbst sollten folgende Sachen nicht fehlen:
Natürlich kann es vorkommen, dass der mühselig vorbereitete Antrag abgelehnt wird. Der Grund ist meistens immer der gleiche: Antrag entspricht nicht den Tatsachen. Ebenfalls nicht möglich ist die Errichtung an einem denkmalgeschützten Gebäude. Würde der Wintergarten in das Grundstück des Nachbarn hineinragen und es gibt keine Zustimmung, würde der Antrag ebenfalls abgelehnt werden.
Der Antrag selbst wird überwiegend von einem Grundstücks- oder Immobilienmakler gestellt. Ab und zu gibt es Dienstleister, welche die Aufgabe übernehmen können. Dazu zählen beispielsweise Architekten und Wintergartenbauer. Doch welche Schritte genau werden bei einem Wintergartenbau fällig? Anbei die einzelnen Schritte in kurzer Übersich
Zuvor schon angesprochen kann es Ausnahmen bei der Genehmigungspflicht geben. Entscheidend dabei die Fläche und das Bundesland. In Brandenburg zum Beispiel braucht es keine Genehmigung, sofern die Fläche nicht größer als 20 Quadratmeter bzw. weniger als 75 Kubikmeter ist. Selbes gilt für Thüringen. Hier macht es Sinn sich die einzelnen Regelungen der verschiedenen Bundesländer einmal genauer anzuschauen. So geht man auf Nummer sicher.
Häuser sind an sich schon sehr gemütlich. Doch Erweiterungsmöglichkeiten gibt es eine ganze Menge. Und dazu zählt unter anderem der Wintergarten, der meist mit Trägern aus Stahl und Materialien wie Holz und Aluminium kommt. Grundsätzlich muss das Vorhaben immer der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Entscheidend für die Baugenehmigung ist die Größe. Die Zustimmung der Nachbarn kann nicht schaden. Wenn der Wintergarten in ihr Grundstück reicht, braucht es definitiv eine Zustimmung.
Die Schritte sind in der Regel immer die gleichen. Außerdem hilft es sich zuvor genauer mit den benötigten Dokumenten zu befassen. Von ihnen werden nicht gerade wenig benötigt. Je ordentlicher der Bau geplant wird, umso einfacher wird es.