Das Jahr 2021 hat Einiges zu bieten. Planen Sie einen Hausbau oder eine Renovierung oder Sanierung Ihres Hauses? Möchten Sie bei der Sanierung Ihrer Fenster profitieren?
Eine BAFA Förderung in Höhe von 20 Prozent ist möglich. Neue Regelungen für energiesparende Maßnahmen machen dies möglich.
Beginnend seit Januar 2021 gibt es tiefgreifende Änderungen hinsichtlich der Förderung von energetischen Maßnahmen bei Gebäudesanierungen. Programme zur Förderung werden in der BEG gebündelt. Sie bestehen aus drei Bereichen, in denen Zuschüsse und Kredite möglich sind für Wohngebäude ( BEG WG), Nichtwohngebäude ( BEG NWG) oder auch einzelne Maßnahmen wie die Sanierung von Fenstern und die Fensterförderung. Hierfür ist die BEG EM zuständig.
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein wichtiger Teil des nationalen Programms zum Klimaschutz 2030. In der BEG wurden seitens der Bundesregierung die bisherigen Angebote zur Förderung erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeffizienz kombiniert. Das Ziel ist es die bisher verstreuten Möglichkeiten zur Förderung zu vereinfachen, zu modernisieren und auch zu optimieren. Die Bundesregierung möchte zudem mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusätzliche Anreize für Investitionen bieten, um die Quote an Sanierungen zu erhöhen.
Sie können für eine Fensterförderung einmalige Zuschüsse oder günstige Kredite erhalten. Diese Option ist für alle Fördertatbestände möglich. Die Beantragung und Bewilligung der Förderungen erfolgt durch zwei Institutionen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist für die Zuschüsse zuständig, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, für die Umsetzung der Kreditvariante zuständig ist und dafür mit den Hausbanken kooperiert.
Seit dem 02. Januar 2021 ist diese BAFA Förderung nun am Start und für die Förderung mit Zuschüssen für die Sanierung von Fenstern und Fensterförderung zuständig. Einzelmaßnahmen werden gefördert für Leistungen, die nicht den kompletten Hausstandard an Effizienz für eine Immobilie erreichen. Nicht nur Zuschüsse für Heizungen oder Wärmedämmung an Dach und Außenflächen werden bezuschusst, sondern auch die Fensterförderung bei der Sanierung der Fenster.
Als zusätzliche wichtige Neuerung gilt nun, daß Sie für die Sanierung der Fenster und Fensterförderung einen Experten für Energieeffizienz notwendigerweise hinzuziehen und einbinden müssen. Für die Beantragung einzelner Maßnahmen an der Hülle von Gebäuden und an der Anlagentechnik ist er unerlässlich. Bei anderen Maßnahmen, die förderfähig sind, ist die Einbindung lediglich eine Option.
Er erstellt für den Antrag des Projektes zur Fensterförderung eine technische Produktbeschreibung mit exakt aufgeführten Erläuterungen der geplanten Maßnahme. Hierfür verwendet er ein muss elektronisches Formular, welches durch die BAFA Förderung bereitgestellt wird. Ohne diese technische Produktbeschreibung des Experten wird Ihr Antrag als Antragsteller abgewiesen. Sie ist verpflichtend für die Förderung.
Sie müssen mindestens 2000 Euro einbringen, um 20 % Förderung für eine Sanierung der Fenster zu erhalten. Die Investitionen, die förderfähig sind, sind insgesamt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt daher 12.000 Euro.
Es lohnt sich auf jeden Fall. Möchten Sie zum Beispiel 8000 Euro in eine Sanierung der Fenster investieren, sinkt Ihr Eigenanteil auf 6400 Euro, da Sie vom BAFA eine Förderung von 1600 Euro erhalten.
Eine Förderung ist auch möglich für eine fachliche Planung und Begleitung des Baus durch einen Experten für Energieeffizienz. Der Bund hat eine entsprechende Expertenliste. Möglich ist eine Beteiligung an den Kosten in Kombination mit einer Einzelmaßnahme, zum Beispiel eine Sanierung der Fenster. Hierbei umfasst die BAFA Förderung fünfzig Prozent bis zu einer Summe von 20000 Euro pro Antrag und Jahr. Begrenzt sind die förderfähigen Ausgaben bei Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern. Diese liegen bei 5000 Euro. Bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten liegen sie bei 2000 Euro pro Einheit. Der maximale Zuschuss beträgt 20000 Euro.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor einer Auftragserteilung stellen, da der Antrag sonst nicht zugelassen wird. Sie können jedoch vorab planen und auch vorab Angebote erfragen. Der Antrag dauert in der Regel sechs Wochen in der Bearbeitung, der Zeitraum soll jedoch zukünftig kürzer sein. Möchten Sie einen Förderkredit erhalten, so ist hierfür nach wie vor die KfW zuständig.
Die Fensterförderung und Förderung der Sanierung von Fenstern durch die BAFA ist eine interessante Möglichkeit. Sie ist ein Zuschuss zu den Kosten für eine geförderte Maßnahme, wie zum Beispiel die Sanierung der Fenster. Dieses Geld als Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist jedoch nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die bei der Umsetzung der Maßnahme beachtenswert sind. Möchten Sie von diesen Möglichkeiten profitieren und ziehen eine Sanierung Ihrer Fenster in Erwägung oder planen einen Neubau, sollten Sie sich einen fachkompetenten und verlässlichen Fensterbaubetrieb suchen. Das Thema Fenster obliegt ihrer Leistung, zudem sind Fensterbauer weiterhin auch informiert über Fördermöglichkeiten rund um Fenster. Sie können Sie zusätzlich beraten und eine fachgerechte Montage der Fenster gewährleisten.