Bevor Sie den Traum vom eigenen Wintergarten verwirklichen können, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. In jedem Bundesland gelten andere Vorschriften, die sich u.a. auf Größe und Nutzung des Anbaus beziehen.
Für einen beheizten Wohnwintergarten brauchen Sie jedoch fast überall eine Baugenehmigung. Wir klären Sie über die Kosten auf, die auf Sie zukommen!
Wer im eigenen Garten bauen möchte, muss das in seinem Bundesland geltende Baurecht beachten. In manchen Bundesländern brauchen Kaltwintergärten von einer geringen Größe keine Baugenehmigung. Planen Sie jedoch einen Anbau, in dem eine konstante Temperatur über 12 Grad herrschen soll, wird dieser baurechtlich als Wohnraumerweiterung behandelt und ist somit genehmigungspflichtig. Sie müssen also einen Bauantrag stellen! Zudem müssen sie sich an die Regelungen der EnEV halten und für die entsprechende Wärmedämmung sorgen. Auch mit steuerlichen Auswirkungen müssen Sie rechnen, denn der Wohnwintergarten wird zur Wohnfläche hinzugerechnet.
Eine Baugenehmigung und der vorangegangene Antrag verursacht Kosten. Sie müssen ungefähr 10 bis 20 % der Baukosten als Preis für Planung und Genehmigung veranschlagen. Die Gebührensätze variieren jedoch je nach Baubehörde.
Wichtig: Auch wenn Sie sich für einen genehmigungsfreien Kaltwintergarten entscheiden, müssen Sie sich über die geltenden Genehmigungs- und Bauvorschriften informieren. Vorgaben wie Mindestabstände zum Nachbarn und Nutzungsgröße müssen in jedem Fall beachtet werden!
Da nur Bauvorlageberechtigte einen Antrag stellen können, müssen Sie die Kosten für einen Fachmann einplanen. In einigen Bundesländern benötigen Sie einen Architekten, in anderen sind auch Fachhandwerker berechtigt einen Bauantrag einzureichen.
Für unser Beispiel nehmen wir an, dass wir für den Bau eines Wintergartens 35.000 € veranschlagt haben. Ein Architekt wird hinzugezogen, um den Bau zu planen und zu überwachen und die Genehmigung einzuholen.
Position | Preis |
---|---|
Architekt | 9.500 EUR |
Baugenehmigung | 350 EUR |
Gesamtkostenosten für Genehmigung, Bauplanung und Aufsicht | 9.850 EUR |
In unserem Beispiel würden sich am Ende die Gesamtkosten für den Wintergarten auf 44.850 € belaufen. Allerdings können die Baugenehmigungs- und Planungskosten auch deutlich anders ausfallen, denn der Umfang der Architektenleistung und auch die Genehmigungskosten können stark variieren.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, aus welchen Leistungen sich die Baugenehmigungskosten genau zusammensetzten.
Normalerweise wird ein Architekt damit beauftragt, die Baugenehmigung einzureichen. Sein Honorar ist gesetzlich in der HOAI, Honorarordnung der Architekten und Ingenieure, geregelt. Wie viel Leistung der Architekt erbringt, richtet sich nach dem Aufwand für die Planung, der Art des Wintergartens und den Gesamtbaukosten. Jeder Wintergartenbau ist unterschiedlich komplex.
Steht der geplante Wintergarten nicht frei, sondern grenzt an eine Hausmauer an, wird diese in die Bau- und Planungskosten mit eingerechnet, obwohl sie ja schon vorhanden ist. Der Architekt wird gegebenenfalls auch einen Statistiker mit Berechnungen beauftragen (Tragwerksplanung), falls dies nötig ist.
Die Gebühren für die Baugenehmigung machen etwa 0,25 bis 0,5 % der gesamten Baukosten aus. In manchen Gemeinden gibt es Pauschalgebühren, die bei einfachen Verfahren und kleineren Bauvorhaben angesetzt werden.
Unter Umständen benötigen Sie Dokumente für die Baugenehmigung, z.B. einen Kataster-Auszug, auch dafür fallen, wenn auch geringe Kosten an.