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Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?

Philipp Dezember 10, 2021

Sie möchten gerne einen Wintergarten bauen und freuen sich schon auf herrliche Tage im geschützten Anbau? Bevor Sie Ihren Traum ganz praktisch in Angriff nehmen, sollten Sie zunächst die lästige Frage nach der Baugenehmigung klären.

Rein theoretisch sind Wintergärten bauliche Anliegen und erfordern somit auch eine Erlaubnis. Was bedeutet das konkret für Ihr Projekt?

Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde stellen. Diese entscheidet dann, ob Sie Ihr Wintergartenprojekt umsetzten dürfen.

Ob Sie jedoch tatsächlich eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, hängt von der Größe des geplanten Wintergartens und dem Bundesland ab, in dem der Anbau entstehen soll. Ein gesetzlicher Durcheinander, der nicht leicht zu durchschauen ist. Wir erläutern Ihnen daher anbei, wie groß Ihr Wintergarten sein darf, damit Sie keine Baugenehmigung benötigen.

  • Die Richtlinien für Wintergärten sind unterschiedlich
  • Diese Vorschriften gelten für Ihr Bundesland
  • So gehen Sie bei der Baugenehmigung auf Nummer sicher

Die Richtlinien für Wintergärten sind unterschiedlich

Bauarbeiter verlegt Estrich im Wintergarten
Bild: Shutterstock / RMC42

In NRW, Hessen, Bremen und Brandenburg benötigen Sie nur dann eine Baugenehmigung für Ihr Wintergartenprojekt, wenn es eine bestimmte Größe überschreitet. In diesen Bundesländern gibt es einen sogenannten räumlichen Freibetrag für Ihr Vorhaben. Allerdings gibt es auch hier zusätzliche Auflagen, die Bauherren zwingend einhalten müssen.

Das Einverständnis der Nachbarn ist in keinem Bundesland zwangsläufig nötig. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie die nötigen rechtlich vorgeschriebenen Abstände einhalten. Dennoch ist es ratsam, die Nachbarn über das Vorhaben zu unterrichten, um ein gutes Verhältnis zu pflegen.

Wie genau die Regeln für Wintergärten in den einzelnen Bundesländern lauten und ob Sie sich auf einen Freibetrag berufen können, können Sie dem nächsten Kapitel entnehmen.

Diese Vorschriften gelten für Ihr Bundesland

Hand mit Stift erstellt Zeichnung von einem Wintergarten
Bild: Shutterstock / CapturePB
  • Baden-Württemberg: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Bayern: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Berlin: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Brandenburg: Der Freibetrag für Ihren Wintergarten beträgt 75m³ Volumen, 20m² Fläche. Auflagen: unbeheizt, an der Hausmauer, durchsichtiges Material
  • Bremen: Der Freibetrag für Ihren Wintergarten beträgt 20m² Fläche. Auflagen: laut Bebauungsplan bebaubar, Glas
  • Hamburg: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Hessen: Der Freibetrag für Ihren Wintergarten beträgt 30m² Fläche.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Niedersachsen: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Nordrhein-Westfalen: Der Freibetrag für Ihren Wintergarten beträgt 30m² Fläche. Auflagen: 3m Entfernung zum Nachbargrundstück
  • Rheinland-Pfalz:  Der Freibetrag für Ihren Wintergarten beträgt 50 m³ Volumen.
  • Saarland: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Sachsen: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Sachsen-Anhalt: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Schleswig-Holstein: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.
  • Thüringen: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung – es gibt keinen Freibetrag.

So gehen Sie bei der Baugenehmigung auf Nummer sicher

Blick aus einem Wintergarten ins Freie
Bild: IMAGO / Panthermedia

Beauftragte Bauunternehmen, die Wintergärten erstellen kennen die örtlichen Vorschriften und kümmern sich in Ihrem Namen um die Baugenehmigung. Sie können Ihr Vorheben getrost einem solchen Expertenteam in die Hände legen, denn es kennt alle Möglichkeiten und plant entsprechend.

Ansonsten empfehlen wir Ihnen sich beim örtlichen Bauamt zu erkundigen, denn hier erfahren Sie aus erster Hand, was Sie beachten müssen. Die Mitarbeiter klären Sie auf, ob Ihr Plan alle Voraussetzungen erfüllt, damit Sie Ihren Traum vom Wintergarten umsetzten können.


BaugenehmigungWintergarten

Inhalt

  • Die Richtlinien für Wintergärten sind unterschiedlich
  • Diese Vorschriften gelten für Ihr Bundesland
  • So gehen Sie bei der Baugenehmigung auf Nummer sicher


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